27.06. - Der Elchplan ist da

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Stellen Sie sich vor, Sie sind im Urlaub. Mit 100 Sachen brausen Sie irgendwo in Ostbayern durch den Wald. Plötzlich am Straßenrand ein riesiges Tier! Die Bremsen quietschen, der Wagen schleudert um Haaresbreite an Pfosten und Bäumen vorbei, kommt endlich zum Halten. Das Tier steht da, ungerührt. Es schaut - und zupft Blättchen von den Zweigen in drei Meter Höhe. So sind sie, die Elche!

"Sie legen kein überstürztes Fluchtverhalten an den Tag, selbst wenn sie mit unbekannten Objekten konfrontiert werden...Typischerweise verharren die Tiere zunächst an Ort und Stelle und beobachten die Situation, bevor sie sich zum Gehen entschließen..." Nachzulesen ist das im "Elchplan für Bayern", herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Untertitel: "Strategien zum Umgang mit wandernden Elchen."

Der Landtag höchstselbst hatte am 10. Oktober 2007 den Auftrag dazu erteilt. Immerhin 21 Mal sind im Jahr 2007 in Bayern Exemplare dieser Wildtierart geortet worden, die sonst vor allem in Skandinavien, dem Baltikum, der Ukraine, Polen, aber auch am Moldausee in Tschechien zu Hause sind. Drei wurden bei Verkehrsunfällen so schwer verletzt, dass sie getötet werden mussten. Im Jahr davor gab es neun Meldungen, 2005 nur eine einzige. Kein Zweifel: Die Elche sind im Kommen, "die Schwelle zur Notwendigkeit eines abgestimmten Konzeptes zum Umgang mit dem Elch in Bayern ist erreicht", heißt es im ersten Kapitel der 14 Seiten starken Broschüre.

Die Einstellung eines speziellen Elchbeauftragten werde für Bayern zwar nicht für notwendig erachtet, heißt es weiter. Doch angesichts des Einwanderungsdrucks galt es, fragliche Aspekte wie Bejagung, Aussetzen und Wildschadensersatz zu klären. Der Elch, so lernen wir, unterliegt wie alle Vertreter der Hirschfamilie dem Jagdrecht. Da für ihn aber noch keine Jagdzeiten festgelegt sind, ist er ganzjährig zu verschonen. Ein - auch fahrlässiger - Verstoß ist eine Straftat. Der Abschuss kann den Tatbestand der Jagdwilderei in einem besonders schweren Fall erfüllen. Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Entziehung des Jagdscheins: Alles ist möglich.

Unverzüglich zu erlegen sind Elche von Fall zu Fall nur aus Tierschutzgründen, wenn sie schwer krank oder schwer verletzt sind -oder aber mit einer Ausnahmegenehmigung der höheren Jagdbehörde gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 wegen schwerer Schädigung der Landeskultur und § 27 Abs. 1 BJagdG wegen übermäßigen Wildschadens.

Elche sind nämlich sehr hungrig. Um ihr Durchschnittsgewicht von 500 Kilogramm zu halten, vertilgen sie 15 bis 40 Kilo Blätter und Knospen von Weiden, Aspe, Birken, Faulbaum, Waldkiefer und Tanne, im Winter auch Sträucher und Baumrinden. Bisher war das alles noch kein Problem. Aber die Daten werden schon mal erfasst. Aufnahmeformulare stehen bereit, Verhaltenstipps für Bürger siehe unten.

Erhältlich ist der "Elchplan" beim Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, 80 539 München, Tel. 089/21 82-24 89; ab Montag im Internet www.lwf.bayern.de.





Kontakt, Gästebuch, Forum Update: 27.06.2008