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Stellen Sie sich vor, Sie sind im Urlaub. Mit 100 Sachen brausen
Sie irgendwo in Ostbayern durch den Wald. Plötzlich am Straßenrand
ein riesiges Tier! Die Bremsen quietschen, der Wagen schleudert um
Haaresbreite an Pfosten und Bäumen vorbei, kommt endlich zum
Halten. Das Tier steht da, ungerührt. Es schaut - und zupft
Blättchen von den Zweigen in drei Meter Höhe. So sind sie, die
Elche!
"Sie legen kein überstürztes Fluchtverhalten an den Tag, selbst
wenn sie mit unbekannten Objekten konfrontiert
werden...Typischerweise verharren die Tiere zunächst an Ort und
Stelle und beobachten die Situation, bevor sie sich zum Gehen
entschließen..." Nachzulesen ist das im "Elchplan für Bayern",
herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft
und Forsten. Untertitel: "Strategien zum Umgang mit wandernden
Elchen."
Der Landtag höchstselbst hatte am 10. Oktober 2007 den Auftrag dazu
erteilt. Immerhin 21 Mal sind im Jahr 2007 in Bayern Exemplare
dieser Wildtierart geortet worden, die sonst vor allem in
Skandinavien, dem Baltikum, der Ukraine, Polen, aber auch am
Moldausee in Tschechien zu Hause sind. Drei wurden bei
Verkehrsunfällen so schwer verletzt, dass sie getötet werden
mussten. Im Jahr davor gab es neun Meldungen, 2005 nur eine
einzige. Kein Zweifel: Die Elche sind im Kommen, "die Schwelle zur
Notwendigkeit eines abgestimmten Konzeptes zum Umgang mit dem Elch
in Bayern ist erreicht", heißt es im ersten Kapitel der 14 Seiten
starken Broschüre.
Die Einstellung eines speziellen Elchbeauftragten werde für Bayern
zwar nicht für notwendig erachtet, heißt es weiter. Doch angesichts
des Einwanderungsdrucks galt es, fragliche Aspekte wie Bejagung,
Aussetzen und Wildschadensersatz zu klären. Der Elch, so lernen
wir, unterliegt wie alle Vertreter der Hirschfamilie dem Jagdrecht.
Da für ihn aber noch keine Jagdzeiten festgelegt sind, ist er
ganzjährig zu verschonen. Ein - auch fahrlässiger - Verstoß ist
eine Straftat. Der Abschuss kann den Tatbestand der Jagdwilderei in
einem besonders schweren Fall erfüllen. Freiheitsstrafe,
Geldstrafe, Entziehung des Jagdscheins: Alles ist möglich.
Unverzüglich zu erlegen sind Elche von Fall zu Fall nur aus
Tierschutzgründen, wenn sie schwer krank oder schwer verletzt sind
-oder aber mit einer Ausnahmegenehmigung der höheren Jagdbehörde
gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 wegen schwerer Schädigung der Landeskultur
und § 27 Abs. 1 BJagdG wegen übermäßigen Wildschadens.
Elche sind nämlich sehr hungrig. Um ihr Durchschnittsgewicht von
500 Kilogramm zu halten, vertilgen sie 15 bis 40 Kilo Blätter und
Knospen von Weiden, Aspe, Birken, Faulbaum, Waldkiefer und Tanne,
im Winter auch Sträucher und Baumrinden. Bisher war das alles noch
kein Problem. Aber die Daten werden schon mal erfasst.
Aufnahmeformulare stehen bereit, Verhaltenstipps für Bürger siehe
unten.
Erhältlich ist der "Elchplan" beim Staatsministerium für
Landwirtschaft und Forsten, Ludwigstraße 2, 80 539 München, Tel.
089/21 82-24 89; ab Montag im Internet www.lwf.bayern.de.